6, Oktober 2022
Die Marburger Linke setzt sich für einen Ausbau der WindkraȦ im Stadtgebiet ein und hat daher den
folgenden Antrag in die letzte Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht:
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zum Ziel einer regionalen Energiewende in öffentlicher Hand. Dazu gehört auch die Entwicklung der Windvorranggebiete auf dem Stadtgebiet der Universitätsstadt Marburg. Mindestens auf öffentlichen Flächen soll die Entwicklung der WindkraȦ durch
die Stadtwerke Marburg erfolgen, um die Wertschöpfung in der Region zu belassen, die Bürgerinnen zu beteiligen und so die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird aufgefordert, zeitnah Gespräche mit Hessenforst aufzunehmen, um erstens eine Ausbietung der Windvorrangflächen 3129 und 3130 zu befördern und zweitens das konkrete Interesse zu dokumentieren, die Flächen durch die Stadtwerke Marburg entwickeln zu lassen. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Stadtwerke Marburg auf, sich auf eine Ausbietung der Windvorrangflächen 3129 und 3130 durch Hessenforst vorzubereiten und sich bei einer Ausbietung unmittelbar mit der Entwicklung eines erfolgsversprechenden Angebots zu beteiligen. Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, die Bürgerinnen der Universitätsstadt über
das Vorhaben transparent zu informieren und an der Entscheidungsfindung zu beteiligen.
Begründung
Um die Klimaziele zu erreichen und die Energiewende zu befördern kommt dem Ausbau der WindkraȦ
eine wichtige Bedeutung zu. Bereits jetzt trägt die WindkraȦ zu einem Großteil der Stromerzeugung
aus erneuerbaren Energien bei. Der weitere Ausbau der Windenergie ist daher dringend geboten.
Im Juni 2020 hat die Stadt Marburg ihren Klimaaktionsplan 2030 vorgestellt. Darin strebt sie unter anderem zur Erreichung der Klimaneutralität an, für die Energieversorgung wo immer möglich regenerative Energieträger zu nutzen. Dazu gehört im Bereich der Windenergienutzung, ein maximaler Ausbau
der Windenergie in den Vorranggebieten im Stadtgebiet Marburg im größtmöglichem Einvernehmen
mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen.
Laut Koalitionsvertrag ist für die Mehrheit in der Marburger Stadtverordnetenversammlung „wesentliches Ziel lokaler Energiepolitik darüber hinaus die Umsetzung und Gestaltung einer sozialökologischen Energiewende.“ Weiter heißt es: „Wir werden die lokale Erzeugung erneuerbarer Energien zur
größtmöglichen (mindestens hälȦigen) Deckung des Strombedarfs der Stadt Marburg unter bestmöglicher Ausnutzung vorhandener WindkraȦ- und Photovoltaik-Potenziale sicherstellen.“
An anderer Stelle wird formuliert: „bereits ausgewiesene Windenergie-Vorrangflächen für WindkraȦanlagen nutzen. Die Stadt soll dabei eine aktive, moderierende Rolle ei nehmen. Der Ausbau soll, wo es
möglich ist, durch die Stadtwerke Marburg erfolgen. Die Bürger*innen sind auch hier frühzeitig
einzubinden.“
Der Eigentümer der Flächen der Windvorranggebiete der Landesbetrieb Hessen-Forst plant nach Auskunf auf eine kleine Anfrage im Hessischen Landtag (20/8710) „die landeseigenen Windvorrangflächen 3129 (Bürgelner Gleichen) und 3130 (Lichter Küppel) im Rahmen seiner Staffelplanung zügig ausbieten. Eine Entwicklung der Flächen wird nicht verweigert.“